Dieses Finanzprodukt Universalversicherung ("Finanzprodukt") ist ein Versicherungsanlageprodukt von NOVIS Insurance Company, NOVIS Versicherungsgesellschaft, NOVIS Compagnia di Assicurazioni, NOVIS Poisťovňa a.s. (“NOVIS”). Dieses Finanzprodukt investiert in einen oder mehrere der nach slowakischem Recht errichteten internen Versicherungsfonds von NOVIS je nach Auswahl des Versicherungsnehmers. Einer dieser Fonds ist der NOVIS Sustainability Versicherungsfonds ("Fonds"). Wenn in diesem Dokument von "diesem Finanzprodukt" die Rede ist, wird damit das Produkt mit dem Fonds als gewählter Investmentoption bezeichnet.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Der Fonds investiert mindestens 80 % seines Vermögens basierend auf weitgehender oder vollständiger Übereinstimmung mit den Prinzipien für verantwortliches Investieren, die von den Vereinten Nationen entwickelt wurden (UN Principles for Responsible Investment). Der Fonds kann bis zu 20 % seines zugrundeliegenden Vermögens ohne Rücksicht auf ökologische oder soziale Merkmale investieren.
Der Fonds hat keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Der Fonds hat keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß der Taxonomie-Verordnung
Der Fonds wendet nicht den Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor oder gemäß der Taxonomie-Verordnung an. Die Investitionen des Fonds können daher ein oder mehrere Ziele, die in der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor oder in der Taxonomie-Verordnung für ökologisch nachhaltige Investitionen festgelegt sind, erheblich beeinträchtigen.
Die Anlagestrategie des Fonds besteht darin, die zugrundeliegenden Vermögenswerte in erster Linie auf Grundlage der bisherigen Wertentwicklungen und der Erwartungen der künftigen Wertentwicklungen auszuwählen. Dabei werden unter anderem Wertsteigerung, Volatilität und Risikobereitschaft berücksichtigt. Auf der Grundlage einer solchen Vorauswahl werden die in Frage kommenden Vermögenswerte dann auf die Einhaltung der oben genannten ökologischen und sozialen Merkmale, die der Fonds bewirbt, überprüft.
Die ökologischen oder sozialen Merkmale werden während der gesamten Lebensdauer des Finanzprodukts regelmäßig überwacht.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Die folgenden ökologischen oder sozialen Merkmale werden durch den Fonds beworben:
Darüber hinaus bewirbt der Fonds keine ökologischen oder sozialen Merkmale. Im Besonderen:
Die Anlagestrategie des Fonds besteht darin, die zugrundeliegenden Vermögenswerte in erster Linie auf Grundlage der bisherigen Wertentwicklungen und der Erwartungen der künftigen Wertentwicklungen auszuwählen. Dabei werden unter anderem Wertsteigerung, Volatilität und Risikobereitschaft berücksichtigt. Auf der Grundlage einer solchen Vorauswahl werden die in Frage kommenden Vermögenswerte dann auf die Einhaltung der oben genannten ökologischen und sozialen Merkmale, die der Fonds bewirbt, überprüft.
Die endgültige Auswahl der zugrundeliegenden Vermögenswerte entsprechend der Anlagestrategie erfolgt durch den Investitionsausschuss ("Investment Committee"). Die Mitglieder des Investment Committee sind auch Mitglieder des Vorstands und gegebenenfalls weitere Mitglieder, die direkt an der Prüfung der zugrundeliegenden Vermögenswerte beteiligt sind und von den Mitgliedern des Investment Committee von Fall zu Fall in das Investment Committee aufgenommen werden.
Diese Strategie wird im Rahmen der halbjährlichen regelmäßigen Überprüfung der Zusammensetzung des Fonds durch das Investment Committee kontinuierlich in den Anlageprozess implementiert. Sollte die regelmäßige Überprüfung eine Diskrepanz zwischen der Anlagestrategie des Fonds und der Zusammensetzung der Vermögenswerte des Fonds oder zwischen der Anlagestrategie des Fonds und der Anlagestrategie seiner Vermögenswerte ergeben, wird NOVIS geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anlagestrategie eingehalten wird. So kann NOVIS beispielsweise die Zusammensetzung der Vermögenswerte des Fonds ändern, indem sie den Anteil einiger dieser Vermögenswerte erhöht oder verringert und/oder sie durch andere Anlagen ersetzt.
Zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, überwacht NOVIS die von den Vermögensverwaltern zur Verfügung gestellten Unterlagen über die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, oder arbeitet im Falle von Direktinvestitionen eng mit dem Management der Unternehmen, in die investiert wird, zusammen.
Der Fonds investiert überwiegend indirekt in Investmentfonds, die den Vorschriften der OGAW-Richtlinie entsprechen. Einzelheiten hierzu finden sich in den übrigen Unterlagen des Fonds, insbesondere im Basisinformationsblatt und in den Statuten.
Der Fonds investiert mindestens 80 % seines Vermögens basierend auf weitgehender oder vollständiger Übereinstimmung mit den Prinzipien für verantwortliches Investieren, die von den Vereinten Nationen entwickelt wurden (UN Principles for Responsible Investment).
Der Fonds kann bis zu 20 % seines zugrundeliegenden Vermögens ohne Rücksicht auf ökologische oder soziale Merkmale investieren.
Der Fonds hat keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Der Fonds hat keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß der Taxonomie-Verordnung.
Die ökologischen oder sozialen Merkmale werden während der gesamten Lebensdauer des Finanzprodukts durch die folgenden Maßnahmen regelmäßig überwacht:
i.) Jährliche Produktüberprüfung – Der Fonds wird als Investmentoption im Rahmen eines Versicherungsanlageprodukts (insurance-based investment product, IBIP) angeboten, welches der Richtlinie zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (Product Oversight and Governance) von NOVIS unterliegt. Diese Richtlinie sieht eine jährliche Überprüfung jedes IBIP und seiner Investmentoptionen vor, auch im Hinblick auf Übereinstimmung mit den zugehörigen Vorschriften und der Übereinstimmung der Produktmerkmale mit den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden.
ii.) Halbjährliche Überprüfung der Versicherungsfonds – NOVIS führt halbjährlich periodische Überprüfungen der Zusammensetzung der Vermögenswerte der Versicherungsfonds durch, indem ein Look-Through-Ansatz angewendet wird, das heißt die Zusammensetzung der Versicherungsfonds bis zur Ebene der einzelnen Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) überprüft wird, die direkt oder indirekt im Fondsvermögen verwendet werden. Im Falle von indirekten Investitionen basiert die Überprüfung auf den Informationen, die sich aus Berichten von Vermögensverwaltern ergeben, auf die NOVIS vertrauen darf.
iii.) Jährliche Überprüfung der Nachhaltigkeits-Policy – Als Teil der Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor hat NOVIS ein Verfahren eingeführt, das sich in erster Linie auf die Anpassung der Nachhaltigkeits-Policy und nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen an die geltenden Vorschriften sowie auf die Erfüllung der Nachhaltigkeits-Policy auf Produkt- und Fondsebene konzentriert.
NOVIS führt die oben genannten Kontrollmechanismen derzeit intern durch und wird die Einführung externer Kontrollelemente, wie z. B. die Prüfung der Nachhaltigkeits-Policy durch einen unabhängigen externen Dritten, in Erwägung ziehen. Derzeit findet keine solche Prüfung durch einen externen Dritten statt.
Hinsichtlich der weitgehenden oder vollständigen Einhaltung der Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN Principles for Responsible Investment) wird die qualitative und quantitative Einhaltung dieser Prinzipien bei der Beurteilung berücksichtigt, ob in einen bestimmten Vermögenswert investiert werden soll.
Für Impact Investments werden jene öffentich verfügbaren Definitionen von Impact Investments berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Auswahl von Investitionen vorliegen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments wird insbesondere die Definition von The Global Impact Investing Network berücksichtigt.
Für die Messung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden spezialisierte Softwarelösungen verwendet, um die verfügbaren Daten auf zuverlässige Art und Weise zu sammeln, zusammenzustellen und zu bewerten. Die Informationen werden in erster Linie unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen gesammelt, wie zB der Kapitalmarktprospekt, die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen (sofern verfügbar) sowie die Basisinformationsblätter der potenziellen zu Grunde liegenden Vermögenswerte.
Als Datenquellen zur Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale werden hauptsächlich verwendet:
Wenn möglich und angemessen, verifiziert NOVIS die bereitgestellten Informationen mit mindestens zwei verschiedenen Quellen.
Die Daten werden im Einklang mit den von NOVIS angewandten Dokumentationsgrundsätzen erhoben, verarbeitet und gespeichert.
In Anbetracht des Mangels an robusten Daten zu Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsindikatoren von Finanzprodukten können bestimmte Datenpunkte entweder nicht verifiziert werden oder müssen aus anderen Datenpunkten (die ihrerseits möglicherweise nicht verifiziert werden konnten) auf der Grundlage eines "best estimate" abgeleitet werden. Daher besteht ein hohes Risiko, dass sich NOVIS beim Investitionsprozess auf Daten stützt, die zumindest teilweise unvollständig, ungenau oder unrichtig sind. NOVIS ist der Ansicht, dass alle regulierten Finanzmarktteilnehmer derzeit einem vergleichbaren Risiko ausgesetzt sind.
In der Regel werden die Daten in einer von der Datenquelle abhängigen Struktur bereitgestellt, so dass die Verarbeitung der bereitgestellten Daten insoweit beschränkt ist, als die bereitgestellten Daten miteinander abgeglichen werden können. Es ist nur möglich, Kontrollen oder Analysen an Teilen der Daten durchzuführen, da sich die bereitgestellten Daten nicht nur durch ihre Struktur, sondern auch durch ihren Umfang unterscheiden.
Manche der Informationen, die NOVIS erhält, sind möglicherweise nicht aktuell, was sich insbesondere auf die in den Jahresabschlüssen veröffentlichten Daten bezieht, oder werden aufgrund der von den Emittenten von Finanzinstrumenten angewandten Richtlinien betreffend den Umgang des Unternehmens mit Daten überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Einige Informationen sind möglicherweise gar nicht oder nur in solcher quantitativer und/oder qualitativer Form verfügbar, die nicht zuverlässig genug ist. Es ist zu hoffen, dass diese Schwierigkeiten bei der Datenerfassung und -verarbeitung sich verringern werden, sobald mehr und mehr nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten rechtlich verbindlich werden. Derzeit ist NOVIS jedoch mit der Situation konfrontiert, dass in den meisten Fällen keine geeigneten nachhaltigkeitsbezogenen Daten vorliegen. NOVIS geht davon aus, dass praktisch alle anderen regulierten Finanzmarktteilnehmer mit vergleichbaren Einschränkungen konfrontiert sind.
Um solche Einschränkungen abzumildern, verwendet NOVIS spezialisierte Softwarelösungen von Drittanbietern und arbeitet nur mit renommierten Emittenten zusammen, so dass die bereitgestellten Daten von hoher Quantität und Qualität sind und zeitnah bereitgestellt werden.
Art und Umfang der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerte des Fonds hängen von der Quantität, Qualität und Genauigkeit der vom jeweiligen Emittenten des zugrunde liegenden Finanzinstruments bereitgestellten Informationen ab. NOVIS kommuniziert intensiv mit den Emittenten der zugrundeliegenden Finanzinstrumente, insbesondere dann, wenn die öffentlich verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um die Übereinstimmung des Emittenten mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen zu beurteilen.
Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Due-Diligence-Prüfung unterliegt den internen Kontrollen und der internen Prüfung. Externe Kontrollen werden derzeit nicht angewandt, aber NOVIS wird die Einführung einer unabhängigen Prüfung des Due-Diligence-Prozesses durch externe Dritte in Betracht ziehen.
Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie.
Zuletzt geändert am: 13.1.2023.
Die Änderungen wurden in erster Linie durch den geänderten Rechts- und Regulierungsrahmen nötig, der durch die Veröffentlichung weiterer Leitlinien im Zusammenhang mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und durch das Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 entstanden ist.
Dieses Finanzprodukt Universalversicherung ("Finanzprodukt") ist ein Versicherungsanlageprodukt von NOVIS Insurance Company, NOVIS Versicherungsgesellschaft, NOVIS Compagnia di Assicurazioni, NOVIS Poisťovňa a.s. (“NOVIS”). Dieses Finanzprodukt investiert in einen oder mehrere der nach slowakischem Recht errichteten internen Versicherungsfonds von NOVIS je nach Auswahl des Versicherungsnehmers. Einer dieser Fonds ist der NOVIS Sustainability Plus Versicherungsfonds ("Fonds"). Wenn in diesem Dokument von "diesem Finanzprodukt" die Rede ist, wird damit das Produkt mit dem Fonds als gewählter Investmentoption bezeichnet.
Die nachhaltigen Investitionen des Fonds berücksichtigen die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und stehen im Einklang mit den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinigten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Darüber hinaus investiert der Fonds in keine Vermögenswerte von Emittenten, die an der Herstellung von Waffen, Tabak, dem Abbau von Kraftwerkskohle und/oder der unkonventionellen Gewinnung von Öl und Gas beteiligt sind, sowie von Emittenten, deren Verhalten als Verstoß gegen die Prinzipien des UN Global Compact eingestuft wurde.
Bei den beiden nachhaltigen Investitionszielen des Fonds handelt es sich um Umweltziele, die nicht als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomieverordnung gelten.
Der Fonds muss mindestens 72 % seiner zugrundeliegenden Vermögenswerte in nachhaltige Investitionen investieren. Der Fonds kann bis zu 28 % seiner zugrundeliegenden Vermögenswerte ohne Berücksichtigung von nachhaltigen Investitionen oder Nachhaltigkeitsindikatoren investieren.
Der Fonds hat keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß der Taxonomieverordnung. Der Fonds verwendet keinen bestimmten Referenzwert, um die von ihm geförderten nachhaltigen Ziele zu erreichen. Insbesondere ist kein EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel oder auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter Referenzwert, der der Verordnung (EU) 2016/1011 entspricht, verfügbar.
Die Anlagestrategie des Fonds besteht darin, die zugrundeliegenden Vermögenswerte auf der Grundlage der Einhaltung der nachhaltigen Anlageziele, der bisherigen Wertentwicklung und der Erwartung der künftigen Wertentwicklung auszuwählen.
Das nachhaltige Investitionsziel wird während des gesamten Lebensdauer dieses Finanzprodukts regelmäßig überwacht.
Für die Messung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden spezialisierte Softwarelösungen verwendet, um die verfügbaren Daten auf zuverlässige Art und Weise zu sammeln, zusammenzustellen und zu bewerten. Die Informationen werden in erster Linie unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen gesammelt, wie zB der Kapitalmarktprospekt, die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen (sofern verfügbar) sowie die Basisinformationsblätter der potenziellen zu Grunde liegenden Vermögenswerte.
Bei den Datenquellen, die zur Erreichung der vom Fonds verfolgten nachhaltigen Investitionsziele herangezogen werden, handelt es sich in erster Linie um öffentlich zugängliche Informationen und um Korrespondenz mit dem Emittenten.
Manche der Informationen, die NOVIS erhält, sind möglicherweise nicht aktuell, was sich insbesondere auf die in den Jahresabschlüssen veröffentlichten Daten bezieht, oder werden aufgrund der von den Emittenten von Finanzinstrumenten angewandten Richtlinien betreffend den Umgang des Unternehmens mit Daten überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Einige Informationen sind möglicherweise gar nicht oder nur in solcher quantitativer und/oder qualitativer Form verfügbar, die nicht zuverlässig genug ist. Es ist zu hoffen, dass diese Schwierigkeiten bei der Datenerfassung und -verarbeitung sich verringern werden, sobald mehr und mehr nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten rechtlich verbindlich werden. Derzeit ist NOVIS jedoch mit der Situation konfrontiert, dass in den meisten Fällen keine geeigneten nachhaltigkeitsbezogenen Daten vorliegen. NOVIS geht davon aus, dass praktisch alle anderen regulierten Finanzmarktteilnehmer mit vergleichbaren Einschränkungen konfrontiert sind.
Art und Umfang der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerte des Fonds hängen von der Quantität, Qualität und Genauigkeit der vom jeweiligen Emittenten des zugrunde liegenden Finanzinstruments bereitgestellten Informationen ab.
Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie.
Die nachhaltigen Investitionen des Fonds berücksichtigen die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und stehen im Einklang mit den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinigten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte.
Darüber hinaus investiert der Fonds in keine Vermögenswerte von Emittenten, die an der Herstellung von Waffen, Tabak, dem Abbau von Kraftwerkskohle und/oder der unkonventionellen Gewinnung von Öl und Gas beteiligt sind, sowie von Emittenten, deren Verhalten als Verstoß gegen die Prinzipien des UN Global Compact eingestuft wurde.
Zugrundeliegende Vermögenswerte, die ein nachhaltiges Investitionsziel gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor erheblich beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Ob ein potenzieller zugrundeliegender Vermögenswert eine solche erhebliche Beeinträchtigung verursacht, wird anhand der folgenden Indikatoren für negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemessen:
Ergibt sich nach Berücksichtigung aller vorgenannten Indikatoren das Gesamtbild, dass insgesamt mindestens ein nachhaltiges Investitionsziel im Sinne der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor durch den potenziellen zugrundliegenden Vermögenswert erheblich beeinträchtigt wird, wird der Fonds nicht in diesen Vermögenswert investieren.
Die nachhaltigen Investitionen stehen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und in der Internationalen Menschenrechtskonvention festgelegt sind.
Das erste nachhaltige Investitionsziel ist ein ökologisches Ziel, das nicht als ökologisch nachhaltig gemäß der Taxonomie-Verordnung eingestuft wird. Konkret bezieht sich das erste Ziel auf die Erzeugung von Energie ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt, wie etwa die Freisetzung von Treibhausgasen, beispielweise Kohlendioxid ("saubere Energie"). Dazu gehört auch das grundlegende Ziel der Verringerung von CO2-Emissionen. Es ist kein EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel oder auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter Referenzwert, der der Verordnung (EU) 2016/1011 entspricht, verfügbar. Die kontinuierlichen Bemühungen, eine Reduzierung der CO2-Emissionen zu erreichen, werden durch eine kontinuierliche Überwachung der ausgewählten zugrundeliegenden Vermögenswerte sichergestellt. Es wird besonders darauf geachtet, ob die Investitionen weiterhin die Strategie verfolgen, Energieerzeugung ohne negative Umweltauswirkungen zu unterstützen, und ob sich diese Strategie in konkreten Tätigkeiten widerspiegelt. Im Falle einer Investition in einen Investmentfonds muss der jeweilige Vermögensverwalter beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen auswählen, die sich auf die Bereitstellung sauberer Energie konzentrieren.
Das zweite nachhaltige Investitionsziel ist ebenfalls ein Umweltziel, das nach der Taxonomie-Verordnung nicht als ökologisch nachhaltig gilt. Das zweite Ziel bezieht sich auf die nachhaltige Nutzung von Meeresressourcen für wirtschaftliches Wachstum, bessere Lebensbedingungen und Arbeitsplätze bei gleichzeitiger Erhaltung der Gesundheit des Meeresökosystems ("blue economy").
Der Fonds hat keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß der Taxonomie-Verordnung.
Der Fonds verwendet keinen bestimmte Referenzwert, um die nachhaltigen Ziele zu erreichen.
Die Anlagestrategie des Fonds besteht darin, die zugrundeliegenden Vermögenswerte auf der Grundlage der Einhaltung der nachhaltigen Anlageziele, der bisherigen Wertentwicklung und der Erwartung der künftigen Wertentwicklung auszuwählen. Die Berücksichtigung der nachhaltigen Anlageziele ist oben unter dem Punkt "Welches nachhaltige Investitionsziel wird mit diesem Finanzprodukt angestrebt?" und seinen Unterabschnitten ausführlich beschrieben. Die Berücksichtigung der bisherigen Wertentwicklung und der Erwartung künftiger Wertentwicklung beinhaltet die Berücksichtigung von Wertsteigerung, Volatilität und Risikobereitschaft.
Die endgültige Auswahl der zugrundeliegenden Vermögenswerte im Einklang mit der Anlagestrategie erfolgt durch den Invetitionsausschluss (Investment Committee). Die Mitglieder des Investment Committee sind auch Mitglieder des Vorstandes und gegebenenfalls weitere Mitarbeiter, die direkt an der Prüfung der zugrundeliegenden Vermögenswerte beteiligt sind und von den Mitgliedern des Investment Committee von Fall zu Fall in den Investitionsausschuss aufgenommen werden.
Diese Strategie wird regelmäßigen im Rahmen der halbjährlichen Überprüfung der Zusammensetzung des Fonds durch das Investment Committee kontinuierlich im Anlageprozess umgesetzt. Sollte die regelmäßige Überprüfung eine Diskrepanz zwischen der Anlagestrategie des Fonds und der Zusammensetzung der Vermögenswerte des Fonds oder zwischen der Anlagestrategie des Fonds und der Anlagestrategie seiner Vermögenswerte ergeben, wird NOVIS geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anlagestrategie eingehalten wird. So kann NOVIS beispielsweise die Zusammensetzung der Vermögenswerte des Fonds ändern, indem sie den Anteil einiger dieser Vermögenswerte erhöht oder verringert und/oder sie durch andere Anlagen ersetzt.
Um die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, zu bewerten, überwacht NOVIS die von den Vermögensverwaltern zur Verfügung gestellten Unterlagen über die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, oder arbeitet im Falle von Direktinvestitionen eng mit dem Management der Unternehmen, in die investiert wird, zusammen.
Der Fonds investiert überwiegend indirekt in Investmentfonds, die den Vorschriften der OGAW-Richtlinie entsprechen. Einzelheiten hierzu finden sich in den übrigen Unterlagen des Fonds, insbesondere im Basisinformationsblatt und in den Statuten.
Der Fonds muss mindestens 72 % seiner zugrundeliegenden Vermögenswerte in nachhaltige Investitionen investieren.
Der Fonds kann bis zu 28 % seiner zugrundeliegenden Vermögenswerte ohne Berücksichtigung von nachhaltigen Investitionen oder Nachhaltigkeitsindikatoren investieren.
Der Fonds hat keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß der Taxonomieverordnung.
Das nachhaltige Investitionsziel wird während der gesamten Lebensdauer des Finanzprodukts durch die folgenden Maßnahmen regelmäßig überwacht:
i.) Jährliche Produktüberprüfung – Der Fonds wird als Investmentoption im Rahmen eines Versicherungsanlageprodukts (insurance-based investment product, IBIP) angeboten, welches der Richtlinie zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (Product Oversight and Governance) von NOVIS unterliegt. Diese Richtlinie sieht eine jährliche Überprüfung jedes IBIP und seiner Investmentoptionen vor, auch im Hinblick auf Übereinstimmung mit den zugehörigen Vorschriften und der Übereinstimmung der Produktmerkmale mit den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden.
ii.) Halbjährliche Überprüfung der Versicherungsfonds – NOVIS führt halbjährlich periodische Überprüfungen der Zusammensetzung der Vermögenswerte der Versicherungsfonds durch, indem ein Look-Through-Ansatz angewendet wird, das heißt die Zusammensetzung der Versicherungsfonds bis zur Ebene der einzelnen Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) überprüft wird, die direkt oder indirekt im Fondsvermögen verwendet werden. Im Falle von indirekten Investitionen basiert die Überprüfung auf den Informationen, die sich aus Berichten von Vermögensverwaltern ergeben, auf die NOVIS vertrauen darf.
iii.) Jährliche Überprüfung der Nachhaltigkeits-Policy – Als Teil der Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor hat NOVIS ein Verfahren eingeführt, das sich in erster Linie auf die Anpassung der Nachhaltigkeits-Policy und nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen an die geltenden Vorschriften sowie auf die Erfüllung der Nachhaltigkeits-Policy auf Produkt- und Fondsebene konzentriert.
NOVIS führt die oben genannten Kontrollmechanismen derzeit intern durch und wird die Einführung externer Kontrollelemente, wie z. B. die Prüfung der Nachhaltigkeits-Policy durch einen unabhängigen externen Dritten, in Erwägung ziehen. Derzeit findet keine solche Prüfung durch einen externen Dritten statt.
Potenzielle zugrundeliegende Vermögenswerte werden auf ihre qualitative und quantitative Übereinstimmung mit den nachhaltigen Investitionszielen geprüft. Die obenstehende Beschreibung der beiden Investitionsziele gilt als Nachhaltigkeitsindikator. Für jeden potenziellen zugrundeliegenden Vermögenswert wird die Einhaltung der oben genannten Elemente der beiden nachhaltigen Investitionsziele bewertet. Der Fonds investiert nur in nachhaltige Investitionen, die eines oder beide der nachhaltigen Investitionsziele des Fonds als eigene/s nachhaltiges/ Investitionsziel/e haben oder die einen Referenzwert mit entsprechenden nachhaltigen Investitionszielen verwenden.
Für die Messung der Nachhaltigkeitsindikatoren wird eine spezialisierte Softwarelösung eines Drittanbieters verwendet, um die verfügbaren Daten auf zuverlässige Weise zu sammeln, zusammenzustellen und zu bewerten. Die Informationen werden in erster Linie unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen gesammelt, wie zB des Kapitalmarktprospekts, der Nachhaltigkeitsangaben (sofern verfügbar) und des Basisinformationsblatts der zugrundeliegenden Vermögenswerte.
Als Datenquellen zur Erreichung der vom Fonds angestrebten nachhaltigen Investitionsziele werden hauptsächlich verwendet:
bei indirekter Veranlagung über Investmentfonds: öffentlich verfügbare Dokumente, die vom Vermögensverwalter des Investmentfonds zur Verfügung gestellt werden, wie etwa der Kapitalmarktprospekt, das Basisinformationsblatt, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und regelmäßige (zum Beispiel jährliche oder halbjährliche) Berichte bezüglich des Investmentfonds sowie Informationen, die NOVIS direkt vom Vermögensverwalter zur Verfügung gestellt werden;
bei direkter Veranlagung öffentlich zugängliche Dokumente, die vom Emittenten des Finanzinstruments zur Verfügung gestellt werden, wie etwa regelmäßige (z.B. jährliche oder halbjährliche) Berichte, Nachhaltigkeits-Policies, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen sowie Informationen, die NOVIS direkt von den Emittenten von Finanzinstrumenten zur Verfügung gestellt werden (z.B. interne Berichte, externe Prüfungsberichte usw.);
öffentlich zugängliche Informationen, die von unabhängigen Dritten wie NGOs (z.B. Unterzeichner der Principles of Responsible Investment) oder professionellen Anlageportalen (z. B. Morning Star, Bloomberg) bereitgestellt werden.
Wenn möglich und angemessen, verifiziert NOVIS die bereitgestellten Informationen mit mindestens zwei verschiedenen Quellen.
Die Daten werden im Einklang mit den von NOVIS angewandten Dokumentationsgrundsätzen erhoben, verarbeitet und gespeichert.
In Anbetracht des Mangels an robusten Daten zu Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsindikatoren von Finanzprodukten können bestimmte Datenpunkte entweder nicht verifiziert werden oder müssen aus anderen Datenpunkten (die ihrerseits möglicherweise nicht verifiziert werden konnten) auf der Grundlage eines "best estimate" abgeleitet werden. Daher besteht ein hohes Risiko, dass sich NOVIS beim Investitionsprozess auf Daten stützt, die zumindest teilweise unvollständig, ungenau oder unrichtig sind. NOVIS ist der Ansicht, dass alle regulierten Finanzmarktteilnehmer derzeit einem vergleichbaren Risiko ausgesetzt sind.
In der Regel werden die Daten in einer von der Datenquelle abhängigen Struktur bereitgestellt, so dass die Verarbeitung der bereitgestellten Daten insoweit beschränkt ist, als die bereitgestellten Daten miteinander abgeglichen werden können. Es ist nur möglich, Kontrollen oder Analysen an Teilen der Daten durchzuführen, da sich die bereitgestellten Daten nicht nur durch ihre Struktur, sondern auch durch ihren Umfang unterscheiden.
Manche der Informationen, die NOVIS erhält, sind möglicherweise nicht aktuell, was sich insbesondere auf die in den Jahresabschlüssen veröffentlichten Daten bezieht, oder werden aufgrund der von den Emittenten von Finanzinstrumenten angewandten Richtlinien betreffend den Umgang des Unternehmens mit Daten überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Einige Informationen sind möglicherweise gar nicht oder nur in solcher quantitativer und/oder qualitativer Form verfügbar, die nicht zuverlässig genug ist. Es ist zu hoffen, dass diese Schwierigkeiten bei der Datenerfassung und -verarbeitung sich verringern werden, sobald mehr und mehr nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten rechtlich verbindlich werden. Derzeit ist NOVIS jedoch mit der Situation konfrontiert, dass in den meisten Fällen keine geeigneten nachhaltigkeitsbezogenen Daten vorliegen. NOVIS geht davon aus, dass praktisch alle anderen regulierten Finanzmarktteilnehmer mit vergleichbaren Einschränkungen konfrontiert sind.
Um solche Einschränkungen abzumildern, verwendet NOVIS spezialisierte Softwarelösungen von Drittanbietern und arbeitet nur mit renommierten Emittenten zusammen, so dass die bereitgestellten Daten von hoher Quantität und Qualität sind und zeitnah bereitgestellt werden.
Art und Umfang der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerte des Fonds hängen von der Quantität, Qualität und Genauigkeit der vom jeweiligen Emittenten des zugrunde liegenden Finanzinstruments bereitgestellten Informationen ab. NOVIS kommuniziert intensiv mit den Emittenten der zugrundeliegenden Finanzinstrumente, insbesondere dann, wenn die öffentlich verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um die Übereinstimmung des Emittenten mit den vom Fonds angestrebten nachhaltigen Investitionsziele zu beurteilen.
Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Due-Diligence-Prüfung unterliegt den internen Kontrollen und der internen Prüfung. Externe Kontrollen werden derzeit nicht angewandt, aber NOVIS wird die Einführung einer unabhängigen Prüfung des Due-Diligence-Prozesses durch externe Dritte in Betracht ziehen.
Mitwirkungspolitik ist nicht Bestandteil des nachhaltigen Investitionsziels.
Es ist kein EU-Referenzwert für den klimabedingten Wandel oder auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter Referenzwert, der der Verordnung (EU) 2016/1011 entspricht, verfügbar. Die kontinuierlichen Bemühungen, eine Reduzierung der CO2-Emissionen zu erreichen, werden durch eine kontinuierliche Überwachung der ausgewählten zugrundeliegenden Vermögenswerte sichergestellt. Dieses Finanzprodukt erfüllt nicht die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 festgelegten methodischen Anforderungen.
Zuletzt geändert am: 13.1.2023.
Die Änderungen wurden in erster Linie durch den geänderten Rechts- und Regulierungsrahmen nötig, der durch die Veröffentlichung weiterer Leitlinien im Zusammenhang mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und durch das Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 entstanden ist.